Denkmalschutz
Der Bahnwasserturm Köthen stellt ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 DSchG LSA dar und ist Bestandteil des Denkmalverzeichnisses der Stadt Köthen (Anhalt). Objekte, die anstelle erhaltenswerter, aber nicht erhaltensfähiger historischer Originale treten, müssen sich weitgehend in Gestaltung und Funktion an ihrem Vorbild orientieren. Damit soll möglichst viel von der verlorenen historischen Aussage weiter überliefert und eine gute Integration in die Gesamtheit des historischen Industriedenkmales und seines Alterungsprozesses erreicht werden.